Allgemeine Geschäftsbedingungen

Des KFZ-Sachverständigenbüros JOCHUM Inh. Carsten Jochum

Burgstr. 20, 35440 Linden/Hessen

§ 1

Vertragsgegenstand

a)

Der Gegenstand des Vertrages ist m Auftrag bzw. einer Auftragsbestätigung beschrieben.

b)

Der Sachverständige wird ausschließlich zu dem im Auftrag genannten Verwendungszweck beauftragt.

Grundlage sind ausschließlich die genauen Informationen des Auftragsgebers.

Ändert sich am Zweck des zu erstellenden Gutachtens etwas, verpflichtet sich der Auftraggeber den Sachverständigen unverzüglich zu informieren. Mehrkosten, welche bei Verstoß gegen diese Vorschrift entstehen, hat der Auftraggeber zu zahlen.

c)

Von diesen AGB abweichende Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Sachverständigen ausdrücklich akzeptiert und schriftlich bestätigt worden sind.

§2

Pflichten und Rechte des Sachverständigen

a)

Der Sachverständige verpflichtet sich das in Auftrag gegebene Gutachten unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen.

b)

Der Sachverständige ist grundsätzlich an Weisungen des Auftraggebers nicht gebunden, wenn die Gefahr besteht, dass daraus inhaltliche Unrichtigkeiten des Gutachtens die Folge wären.

c)

Der Sachverständige ist ggf. berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragsgebers für die Durchführung des Gutachtenauftrags notwendige Dinge zu veranlassen, es sei denn, die hierdurch entstehende Kosten sind ungewöhnlich hoch. Im letzten Fall hat sich der Sachverständig mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Fahrtkosten bis zu einer Entfernung von 200 km sind z.B. angemessen. Notwendige Untersuchungen, Laborversuche, Fotos, Skizzen etc. können nach Aufwand abgerechnet werden.

§3

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sachverständigen alle für seine Arbeit notwendigen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen und alle angeforderten Informationen zu erteilen. Eventuelle Änderungen sind ebenfalls unverzüglich dem Sachverständigen mitzuteilen.

§4

Hilfskräfte und weiter Sachverständige

a)

Der Sachverständige ist verpflichtet, das Gutachten persönlich zu erstellen. Er ist jedoch berechtigt, Hilfskräfte oder auch andere Sachverständige hinzuzuziehen. Bis zu einem Wert bis 300,00 € sind die diesbezügliche Kosten – ohne Absprachemit dem Auftraggeber – vom Auftraggeber zu übernehmen.

b)

Der Sachverständige haftet für die Tätigkeit weiterer Sachverständige oder Hilfskräfte nur im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen.

§5

Termine

Das Gutachten ist innerhalb angemessener Zeit von dem Sachverständigen zu erstellen.

Terminzusagen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von dem Sachverständigen dem Auftraggeber schriftlich zugesichert wurden.

§6

Schweigepflicht

Der Sachverständige ist im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Zur Offenbarung ist der Sachverständige nur dann befugt, wenn gesetzliche Vorschriften dies gestatten oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbindet.

§7

Auskunftspflicht/Urheberrecht

a)

Der Auftraggeber hat das Recht jederzeit von dem Sachverständigen Auskunft über den aktuellen Stand des Gutachtens zu verlangen.

b)

Der Auftraggeber darf das ihm von dem Sachverständigen übergebene Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung oder im Gutachten selbst bezeichneten Zweck verwenden.

§8

Kosten des Gutachtens und Vergütung des Sachverständigen

a)

Die Vergütung des Sachverständigen richtet sich nach den Bestimmungen des BGB, Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eventuell getroffene weitere Vereinbarungen in dem Gutachtenvertrag.

b)

Der Sachverständige ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.

Ist die Höhe solcher Vorauszahlungen im Vertrag nicht geregelt, ist der Sachverständige berechtigt, pauschal 30 % des (voraussichtlichen) Auftragswertes als Vorauszahlung zu verlangen.

Der Sachverständige kann seine Tätigkeit von dem vorherigen Eingang der Vorauszahlung abhängig machen.

c)

Die volle Gebühr für das Gutachten wird mit Überreichung des Gutachtens an den Auftraggeber oder einer von ihm genannten Person fällig. Vorauszahlungen können in Abzug gebracht werden.

d)

Die Gebühren des Sachverständigen können entweder nach dem „Objektwert“ vereinbart werden oder richten nach den in diesen AGB aufgeführten Stunden- und Verrechnungssätzen jeweils nach Zeitaufwand.

Als Stundensätze gelten die im Angebot bzw. Auftrag genannten Sätze.

e)

Im Einzelfall können die genannten Sätze um bis zu 30 % überschritten werden. Die Überschreitung ist zu begründen (z.B. Teilleistungen, Arbeit an Feiertagen, Eilbedürftigkeit … etc.).

f)

Die aktuelle Mehrwertsteuer ist jeweils hinzuzurechnen.

§9

Zahlungen

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Übergabe der Rechnung OHNE Abzug zu zahlen (fällig) auf das in der Rechnung genannte Konto des Sachverständigen.

Bei Überschreitung der Frist ist der Sachverständige berechtigt, Zinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen, ohne dass es zuvor einer Mahnung bedarf.

§10

Haftung des Sachverständigen

a)

Der Sachverständige haftet für Schäden aufgrund eines mangelhaften Gutachtens nur bei Vorsatz der Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn der Schaden durch eine Erfüllungshilfe verursacht wurde oder bei Vorbereitung des Gutachtens oder der Schaden erst nach erfolgter Nacherfüllung entstanden ist.

b)

Für den Fall der Weitergabe des Gutachtens durch den Auftraggeber an einen Dritten, wird die persönliche Haftung für eventuelle Schäden Dritter vom Auftraggeber übernommen. Der Auftraggeber stellt den Sachverständigen insofern ggf. von Haftungsansprüchen Dritter frei.

§11

Kündigung

a)

Eine Kündigung des Vertrages hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist nur aus wichtigem Grund möglich (z.B. Verstoß des Sachverständigen in grober Weise gegen ihn obliegende Verpflichtungen …).

b)

Ein Kündigungsgrund liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber gegen seine Pflichten nach § 3 dieser AGB verstößt und er trotz Abmahnung sein pflichtwidriges Verhalten nicht ändert.

§12

Erfüllungsort/Gerichtsstand

Ort der Erfüllung ist der Geschäftssitz des Sachverständigen. Gerichtsstand ist Gießen.

§13

Schlussbestimmungen

a)

Es gelten für das Vertragsverhältnis nur die AGB des Sachverständigen. Eigene AGB des Auftraggebers haben keine Bedeutung und sind nicht zu beachten.

b)

Sollte eine der o.g. Bestimmungen aufgrund gesetzlicher oder anderer Regelungen unwirksam sein oder zu einem späteren Zeitpunkt werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Ggf. wird die ungültige Bestimmung durch eine solche ersetzt, welche dem offensichtlichen gewollten Zweck am nächsten kommt und gesetzlich zulässig ist. Die Vertragsparteien erklärten sich bereits jetzt mit der Geltung der Ersatzbestimmung einverstanden.

c)

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und sind von den Vertragsparteien zu unterzeichnen.